Für die Tätigkeit als Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin wird in der Regel eine Ausbildung zum/r Hauswirtschaftshelfer/in oder zum/r Hauswirtschaftsassistent/in vorausgesetzt. Als Beschäftigungsmöglichkeiten stehen dem/der Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin Arbeiten in Kinder- und Jugendheimen, in Alten- und Pflegeheimen, in Heimen für Behinderte oder in Krankenhäusern oder Kliniken zur Auswahl. Ebenfalls ist auch eine Beschäftigung in Privathaushalten möglich oder bei ambulanten Pflegediensten und weiteren sozialen Einrichtungen. Zu dem breiten Spektrum der Einsatzmöglichkeiten für Hauswirtschaftsgehilfen/-gehilfinnen gehören auch Hotels, Pensionen, Ferienheime oder Jugendherbergen. Der/die Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin übernimmt sämtliche im Haushalt anfallenden Arbeiten und koordiniert und organisiert die Arbeiten selbständig oder in Absprache mit dem/r Vorgesetzten. Der/die Hauswirtschaftsgehilfe/-gehilfin ist für die Verwaltung [...weiterlesen]
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[...]des überlassenen Haushaltsgeldes verantwortlich und dokumentiert die Ausgaben entsprechend in einem Haushaltsbuch. In manchen Betrieben oder Haushalten erstellen sie auch die Monats- oder Jahresabschlüsse der Haushaltskasse. Sie sind für die Einkäufe innerhalb des Haushalts zuständig, erstellen Speisepläne und bereiten die Speisen unter den Gesichtspunkten gesunder Ernährung zu. Die Ordnung, Sauberkeit und Hygiene in dem jeweiligen Haushalt fallen ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des/der Hauswirtschaftsgehilfen/-gehilfin, Eine fachgerechte Vorratshaltung der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände innerhalb des Haushalts, die Betreuung von Kindern, Kranken oder Senioren und auch sämtliche Arbeiten hinsichtlich Wäsche, Trocknen und Bügeln wird von dem/der Hauswirtschaftsgehilfen/-gehilfin übernommen. Dem/der Hauswirtschaftsgehilfen/-gehilfin können auch Gartenarbeiten oder das Pflegen von Zimmerpflanzen übertragen werden. [nach oben]
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