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Gehalt Metallfachpraktiker/in

Metallfachpraktiker bzw. Metallfachpraktikerin ist ein anerkannter Beruf für Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Der Berufsangehörige findet seinen Einsatz in allen Industriebetrieben, deren Tätigkeitsspektrum auch Menschen mit Behinderung geeignet ist, sowie in bestimmten Werkstätten - hierzu zählen die sogenannten "geschützten", die meist Zulieferarbeiten für verschiedene Unternehmen der Wirtschaft übernehmen. Im beruflichen Alltag bedeutet die Tätigkeit das Erbringen vieler leicht zu erlernender Handgriffe, die bei der Ver- und Bearbeitung von Metall anfallen. Ein Mindestspanne an Aufmerksamkeit, Freude an der Arbeit mit Metall sowie die Fähigkeit, sorgfältig und ausdauernd zu arbeiten, sind Voraussetzungen für eine erfolgreiche [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]Arbeit. So übernimmt der Berufsangehörige - je nach Stärke des Behinderungsgrades auch unter Anleitung oder unterstützt durch einen Facharbeiter - maschinell gesteuerte oder von Hand auszuführende Tätigkeiten wie Drehen, Fräsen, Bohren oder Schleifen. Dies können eigenständig abzuschließende Arbeitsgänge sein oder auch komplette Abläufe, in deren Ergebnis metallische Erzeugnisse wie Nägel oder Schrauben entstehen. Bei einer außerordentlichen Begabung sowie nach einer angemessenen Anlernzeit und Berufspraxis im metallischen Bereich kann der Berufsangehörige auch eine Ausbildung in einer Lehrwerkstatt anstreben. Hierbei kommt jedoch neben der praktischen Ausführung der Tätigkeiten auch viel theoretisches Grundwissen hinzu, das bewältigt werden will. [nach oben]