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Gehalt PC- und Netzwerkfachkraft

Bei dem Beruf der PC- und Netzwerkfachkraft handelt es sich nicht um eine Ausbildung, sondern lediglich um eine Weiterbildung. Alle Einzelheiten hierzu sind sowohl im Berufsbildungsgesetz (BBiG) als auch in der Handwerksordnung (HwO) aufgeführt und können dort nachgelesen werden. Am Ende der Weiterbildung erfolgt eine Prüfung. Jedoch ist es nicht zwingend erforderlich, dass man zur Prüfungszulassung die Weiterbildung absolvieren muss. Wer gut genug ist, der wird es auch ohne diese Weiterbildung schaffen. Die Dauer der Weiterbildung ist sehr unterschiedlich. Es kommt darauf an, ob ein Praktikum integriert ist oder nicht. Die Dauer der Weiterbildung liegt in einem Zeitraum zwischen 3 und 12 Monaten. Als PC- und [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]Netzwerkfachkraft unterliegt man der Aufgabe, PCs so einzurichten, dass hier in einem ordentlichen Ablauf gearbeitet werden kann. Hierzu gehört es unter anderem auch, unerwünschte Störungen zu beheben und dafür zu sorgen, dass diese nicht mehr auftreten. Weiterhin sollte eine PC- und Netzwerkfachkraft in der Lage sein, Netzwerke einzurichten. Große Unternehmen der Industrie haben oft ihre eigenen PC- und Netzwerkfachkräfte, da diese hier sehr oft benötigt werden und sich deshalb eine Festanstellung durchaus lohnt. Weiterhin finden sich Arbeitsplätze in großen öffentlichen Verwaltungen oder in Organisationen. Der Verdienst kann durchaus sehr gut sein. Hier kommt es in der Regel auf den Arbeitgeber an. [nach oben]