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Gehalt Polizeivollzugsbeamt(er/in) - Bundesgrenzsch. (mittl.Dienst)

Der Polizeivollzugsbeamte bzw. die Polizeivollzugbeamtin des Bundesgrenzschutz, der Polizei des Bundes, unterstehen dem Bundesminister des Inneren. Zu den Aufgaben gehört: polizeiliche Kontrollen und Fahndung.sowie Abwehr von Gefahren im Bereich der Bundesgrenzen. Ein mittlerer Bildungsabschluss ist Voraussetzung. Realabschlussbewerber werden bevorzugt. Auch körperliche Anforderungen werden gestellt, z. B. Mindestgröße, Hör- und Sehfähigkeit, die durch eine ärztliche Einstellungsuntersuchung erfolgen. Auch die körperliche Fitness wird geprüft. Mindestalter ist 16 Jahre für Polizeivollzugsbeamte bzw. Polizeivollzugsbeamtinnen. Nach der Bewerbung müssen die Bewerber/Bewerberinnen an Auswahlverfahren teilnehmen, die je nach Bundesland verschieden sind. Die Ausbildungsdauer für Bewerber mit Hauptschulabschluss beträgt 3 1/2 Jahre. Bei Fehlabschluss 2 1/2 Jahre. Die einjährige Grundausbildung für Polizeivollzugsbeamte bzw. Polizeivollzugsbeamtinnen endet mit einer Prüfung, worauf ein fachtheoretische Ausbildung erfolgt. Nach Ablegung der Laufbahnprüfung werden die Anwärter im BSG Grenzschutzeinzeldienst eingesetzt. Beamte nehmen eine berufliche Sonderstellung ein und können nicht entlassen werden. Die Festeinstellung als Beamter auf Lebenszeit erfolgt ab dem 27 Lebensjahr, wobei nach Vorbildung, Ausbildung und Aufgaben entschieden wird.

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