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Gehalt Prorektor/in / Vizepräsident/in (Uni)

Der Prorektor / Vizepräsident bzw. die Prorektorin / Vizepräsidentin (Uni) hat die Aufgabe, den Rektor oder die Rektorin einer Hochschule oder Universität bei ihrer Arbeit zu unterstützen bzw. sie zu vertreten. Der Prorektor oder Vizepräsident ist dabei in der Regel für die Leitung von verschiedenen Kommissionen zuständig. Dies können Kommissionen für Lehre und Studierende sein, aber auch solche, die die Forschung und den wissenschaftlichen Nachwuchs betreffen. Darüber hinaus übernehmen Prorektoren bzw. Vizepräsidenten meist auch die Leitung der Kommission für Planung und Haushalt. Der Prorektor bzw. Vizepräsident gehört dabei - wie auch der eigentliche Rektor und der Verwaltungsdirektor - dem Rektorat der Hochschule oder Universität an. Zugang zu diesem Beruf findet man über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, wobei der Posten über einen Wahlvorschlag der Hochschule in der Regel durch ein zentrales Kollegialorgan vergeben wird. Der Prorektor bzw. Vizepräsident (Uni) wird immer nur für eine bestimmte Zeit gewählt und von der nach Landesrecht zuständigen Stelle bestellt.

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