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Gehalt Industriemeister/in

Den Beruf des Industriemeisters bzw. der Industriemeisterin gibt es in siebzehn verschiedenen Fachrichtungen, wobei der angehende Industriemeister oder respektive die angehende Industriemeisterin natürlich die Variante wählen wird, die ihrem Einsatzbereich und ihrer Ausbildung am ehesten entspricht. In diesem Zusammenhang variieren natürlich auch die Wirtschaftszweige, in denen Industriemeister und -meisterinnen eine Anstellung finden. Die in diesem Beruf tätigen führen in den einzelnen Betrieben durch ihre Ausbildung bedingt, meist Fach- und Führungsaufgaben, die auch die Vorgesetztenfunktion mit einschließen, aus. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Aufgaben und Tätigkeiten, die von den Angehörigen dieser Berufsgruppe, ungeachtet der jeweiligen Spezialisierung, übernommen werden. So sind die Industriemeister und Industriemeisterinnen beispielweise damit betraut allgemeine Aufgaben im Bereich der Planung auszuführen, wozu etwa die Abstimmung und Koordination der Arbeitsabläufe innerhalb der eigenen sowie anderer Abteilungen gehört. Die Angehörigen dieser Berufsgruppe kümmern sich auch um die Betriebsmittelplanung, welche mit verschiedenen Arbeiten verbunden ist. So kümmern sich die Industriemeister und Industriemeisterinnen um [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]die Planung und Entwicklung im Bezug der Ausstattung mit Betriebsmitteln, besonders im Bezug auf Fertigung und Qualitätssicherung. Auch die Wartung und Instandhaltung der Maschinen obliegt dem Industriemeister oder respektive der Industriemeisterin, der bzw. die die notwendigen Maßnahmen hierfür veranlasst. Werden neue Maschinen und andere Dinge im Unternehmen neu eingeführt, so ist die Mitarbeit des Industriemeisters und der Industriemeisters hierbei auch häufig verlangt. Des Weiteren übernehmen die Angehörigen dieser Berufsgruppe viele Arbeiten im Bereich der Fertigungssteuerung. In diesem Zusammenhang kümmert er oder sie sich darum, dass die Kosten innerhalb der Abteilung möglichst gering bleiben, und dass die Bestimmungen im Bezug auf Arbeits-, Brand- und Umweltschutz eingehalten werden. Die betriebliche Aus- und Weiterbildung der einzelnen Mitarbeiter gehört auch zum Aufgabengebiet des Industriemeisters oder respektive der Industriemeisterin. Bei der Ausbildung in diesem Beruf handelt es sich um eine Weiterbildung, die nach dem BBiG geregelt ist. Diese wird mit der Meisterprüfung abgeschlossen. Die Meisterprüfung kann zwar auch ohne Vorbereitungslehrgang absolviert werden, jedoch empfiehlt es sich an diesem Lehrgang teilzunehmen. [nach oben]