Rechtschutzbeauftragte erteilen im Allgemeinen Auskünfte zu Rechtsfragen und beraten die Mitglieder von Vereinigungen, Behörden und Verbänden wie ewa Berufsverbänden. Sie kümmern sich auch beratend um verschiedene Rechtsprobleme, die mit einem beruflichen Dienstverhältnis in Zusammenhang stehen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Unfälle während der Dienstzeit und um die entsprechenden rechtlichen Folgen für den Beschäftigten und den Arbeitgeber handeln. Sie übernehmen in der öffentlichen Verwaltung auch die Aufgabe, zu überwachen, dass gesetzliche Regelungen eingehalten werden, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit Rasterfahndungen und Überwachungsmaßnahmen. Rechtschutzbeauftragte sind in sämtlichen Behörden, in Industrie- und Handelskammern und in Innungen beschäftigt. Weitere Einsatzmöglichkeiten ergeben sich für sie in Gewerkschaften, Verbraucherorganisationen und in Arbeitgeberverbänden. Sie können aber auch in Interessenvertretungen, Vereinigungen und in politischen Parteien arbeiten. Voraussetzung für den Zugang zu dieser Tätigkeit ist in der Regel ein erfolgreich absolviertes rechtswissenschaftliches Studium. Man braucht für diesen Beruf die entsprechenden Fachkenntnisse, gute Umgangsformen, kommunikative Fähigkeiten und Beratungsgeschick.
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