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Gehalt Rechtsfinder/in

Rechtsfinder bzw. Rechtsfinderin ist eine historische Bezeichnung für Berufe, die sich mit dem Sprechen von Recht und der Rechtsverteidigung befassen. Es handelt es sich beim Rechtsfinder bzw. der Rechtsfinderin also um Anwälte und Anwältinnen oder Richter und Richterinnen. Eine staatliche Rechtssprechung auf der Grundlage von schriftlich fixirten Gesetzeswerken kannte man bereits in der Antike, etwa im alten Rom. Im Mittelalter waren es dann die Gilden und Zünfte, die ihre Mitglieder in einem Streitfall vor Gericht vertraten bzw. sie dort zu verteidigen versuchten. Über die Anfänge des anwaltlichen Schaffens im heutigen Sinne in Deutschland ist nur wenig bekannt. Auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands galt Landesrecht, an das sich die Fürsprecher eines Angeklagten und auch die Richter, die zu den Rechtsfindern zählen, zu halten hatten. An ihrer Aufgabe hat sich bis heute nichts geändert: Allgemein gesehen, haben Anwälte die Aufgabe, Angeklagten mit allen rechtsstaatlichen Mitteln dazu zu verhelfen, dass sie Recht bekommen. Der Richter wiederum fällt Urteile und verhängt die Höhe der Strafen - nach wie vor auf der Grundlage der Gesetze.

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