Der Begriff Rechtsvollstrecker bzw. Rechtsvollstreckerin bezeichnet keinen einzelnen Beruf, sondern ist ein Überbegriff für vier Berufe, die sich mit der Vollstreckung des gültigen Rechts beschäftigen. Zu dieser Gruppe gehören die Berufe Beamter im Justizvollzugsdienst (mittlerer Dienst), Gerichtsvollzieher, Vollziehungsbeamter und Wachpolizist in der Gefangenenbewachung, wobei die Bezeichnungen - ausgenommen der Gerichtsvollzieher - Berufe im Justizvollzugsdienst beschreiben. Sie kümmern sich um die ordnungsgemäße Strafvollziehung an Gefangenen und sind auch häufig mit der Betreuung der Gefangenen im Bezug auf ihre Wiedereingliederung ins bürgerliche Leben betraut. Die in diesem Beruf Tätigen sind in verschiedenen Bereichen der Justizvollzugsanstalten tätig - etwa im allgemeinen Vollzugsdienst, im Werkdienst, im Verwaltungsdienst oder auch im Sanitätsdienst. Als Zugangsvoraussetzung gilt unter anderem die Mittlere Reife. Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieher vollstrecken das Recht auf andere Weise: Sie sind damit betraut, die Entscheidungen und Urteile von Gerichten im Fall von zahlungsunfähigen Personen durchzusetzen, was beispielsweise durch Pfändungen und Versteigerungen erreicht wird.
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