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Gehalt Reisehelfer/in fuer Behinderte

Die Reisehelferin oder der Reisehelfer für Behinderte planen Reisen oder Ausflüge für Menschen mit Behinderung und übernehmen die Betreuung. Jede Reise oder Ausflug ist sehr genau vorzubereiten, da sie auf die jeweiligen Behinderungen bei der Wahl des Ausflugsortes oder des Transportmittels Rücksicht nehmen müssen. Sind am Ausflugsziel behindertengeeignete Toiletten vorhanden? Sind Räumlichkeiten oder Wege ohne Probleme von Menschen im Rollstuhl zu befahren? Verfügt das Hotel über Aufzüge? Welches Transportmittel kommt in Frage? Diese und weitere Fragen müssen vor Beginn einer Reise geklärt werden. Vor Reiseantritt informieren sie die Interessenten über die behindertengerechte Ausstattung von Verkehrsmittel [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]und Hotel, sowie weiteren Dingen, die zu beachten sind oder helfen bei der Erledigung notwendiger Formalitäten. Auf der Reise selbst und am Zielort übernehmen Reisehelferinnen und Reisehelfer oft die Reiseleitung. Sollte es erforderlich werden, leisten sie lebensrettende Erste Hilfe, oder assistieren bei der Pflege. Um die Tätigkeit als Reisehelferin oder Reisehelfer für Behinderte auszuüben ist keine abgeschlossene Ausbildung in einem bestimmten Beruf vorgeschrieben. Es ist jedoch von großem Vorteil, wenn man Berufserfahrung oder eine Ausbildung im sozialen Bereich, z.B. als Erzieher/in, Sozialpädagoge/Sozialpädagogin, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Altenpfleger/in u.a. vorweisen kann. [nach oben]