Der Reitlehrer Behindertensport und die Reitlehrerin Behindertensport erteilen den Reitunterricht für Sport- und Freizeitreiter und -reiterinnen und können auf die Reitlehrerausbildung aufbauend auch im Bereich "Therapeutisches Reiten" als Reitlehrer Behindertensport und Reitlehrerin Behindertensport aktiv sein. Grundsätzlich sind Reitlehrer Behindertensport und Reitlehrerinnen Behindertensport in Reitschulen tätig. Allerdings können die Aufgaben auch in Reitvereinen wahrgenommen werden. Der Reitlehrer und die Reitlehrerin im Allgemeinen unterrichtet auch noch in Rennställen, allerdings in diesem Falle nicht im Behindertensport. Die grundsätzliche Ausbildung zum Reitlehrer oder der Reitlehrerin befähigt auch, die Ausbildung der Bundeswehr- oder Polizeipferde zu übernehmen. Im Behindertensport ist das Hauptaugenmerk weniger auf die Leistung ausgerichtet als vielmehr auf die Schaffung einer vertrauensvollen Basis zwischen Pferd und Reiter, die dann in einer therapeutischen Linie ausgebaut wird. Die Ausbildung ist durch interne Vorschriften geregelt, die von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung herausgegeben wird. Lehrgänge führen Fachschulen für Reit- und Fahrausbildung durch. Für den Behindertensport ist neben einer guten fachlichen Ausbildung auch ein großes Einfühlungsvermögen in den Menschen erforderlich.
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