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Gehalt Rektor/in - Hochschulen u. Akademien (Uni)

Rektoren und Rektorinnen repräsentieren ihre Hochschule in der Öffentlichkeit und übernehmen Lehrveranstaltungen und Prüfungen. Sie leiten die Verwaltung einer Hochschule und entscheiden über wirtschaftliche Entwürfe und über Haushaltspläne sowie über die Verteilung von Räumen und Gebäuden der genehmigten Mittel und Stellen. Darüber hinaus immatrikulieren sie Studenten und sind für die Personalentwicklung verantwortlich. Sie berufen verschiedene Sitzungen ein, die sie auch leiten, wie die Senats-, Konzil-, Ausschuss- und Kommissionssitzung. Ferner setzen sie die während solcher Veranstaltungen getroffenen Beschlüsse um. Im Rektorat arbeiten sie mit dem Verwaltungsdirektor bzw. der Verwaltungsdirektorin und den Prorektoren und Prorektorinnen zusammen. Sie sind in erster Linie an Akademien und Hochschulen beschäftigt. Voraussetzung für den Zugang zu dieser Tätigkeit ist in der Regel ein erfolgreich absolviertes Hochschulstudium. Rektoren und Rektorinnen werden nach dem Vorschlag einer Hochschule von einem Kollegialorgan gewählt und von der zuständigen Stelle bestellt. Man braucht für diese Tätigkeit ein umfangreiches Allgemeinwissen, gute Umgangsformen, Organisationstalent und Durchsetzungsvermögen.

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