Restauratoren und Restauratorinnen im Holzbildhauerhandwerk sind dafür zuständig, die ursprüngliche Substanz von Objekten aus Holz zu restaurieren, zu konservieren, zu renovieren und zu rekonstruieren. Dabei bearbeiten und verwenden sie authentisches Material oder moderne Ersatzmittel. Restauratoren und Restauratorinnen im Holzbildhauerhandwerk sind in erster Linie in Betrieben des Holzbildhauerhandwerks beschäftigt; weitere Möglichkeiten ergeben sich zum Beispiel in Betrieben, die sich auf die Restaurierung von Möbeln spezialisiert haben. Sie können sich auch selbständig machen oder in Museen mit einer Restaurierungswerkstatt arbeiten. Darüber hinaus bieten sich ihnen Beschäftigungsmöglichkeiten bei Ämtern für Denkmalpflege oder in Restaurierungswerkstätten des Antiquitätshandels. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist in der Regel eine staatlich anerkannte Weiterbildung als Restaurator bzw. als Restauratorin im Holzbildhauerhandwerk, die nach den Rechtsvorschriften der Handwerkskammern geregelt ist. Die Handwerksorganisationen und andere Bildungsträger organisieren Vorbereitungskurse auf die Prüfung; die Teilnahme an solchen Kursen ist für die Zulassung zur Prüfung jedoch nicht zwingend. Die Weiterbildung beinhaltet meist 560 bis 600 Stunden Unterricht.
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