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Gehalt Sammlungs- u. ähnliche Aufseher/in

Unter die Berufsbezeichnung des Sammlungs- und ähnlichen Aufsehers bzw. der Aufseherin fallen die Aufseher, die es in Museen, Sammlungen, Bibliotheken und ähnlichen Institutionen gibt. Die unter dieser Berufsbezeichnung Tätigen haben die Aufgabe, nach ausgearbeiteten Sicherheitsplänen Kontrollgänge durchzuführen. Ebenso gehören zu dem Aufgabenbereich verschiedene Tätigkeiten, wie z.B. das Überwachen von Fremdfirmen. Als häufigstes Beispiel sind hier Reinigungsfirmen und deren Mitarbeiter zu nennen. Dabei achten die Aufseher darauf, dass die Arbeit geordnet und gründlich erledigt wird. Darüber hinaus sind sie dazu geschult, Besuchern der öffentlichen Räumlichkeiten Auskünfte zu erteilen und diesen auf der Suche nach bestimmten Räumen im Gebäude zu helfen. Darüber hinaus wachen die Angehörigen dieses Berufes über Ruhe bei starkem Besucherandrang und sorgen nötigenfalls für Ordnung sowie für die Einhaltung der Hygienevorschriften. Um in diesem Beruf arbeiten zu können, ist keine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben. Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses wird von den meisten Arbeitgebern in der Regel aber verlangt.

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