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Gehalt Schachtmeister/in

Der Beruf des Schachtmeisters oder der Schachtmeisterin kann mit einer Zusatzausbildung nach dem Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufes in der Bauindustrie ausgeübt werden. Zugelassen werden Gesellen oder Facharbeiter mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Bauindustrie - vornehmlich im Bereich Hochbau und Tiefbau. Für die Qualifikation als Schachtmeister oder Schachtmeisterin ist zwar kein bestimmter Ausbildungsgang vorgeschrieben, doch verschiedene Bildungsträger bieten Voll- und Teilzeitkurse an, die mit einer anerkannten und zertifizierten Prüfung abschließen. Die Möglichkeiten innerhalb des Aufgabenbereiches sind vielfältig. Das Arbeitsgebiet des Schachtmeisters oder der Schachtmeisterin ist generell die Facharbeiter- oder Führungsebene im Straßen, [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]Tunnel- oder Brückenbau, beispielsweise bei Straßen- und Autobahnmeistereien und kann, je nach Bereich, sehr speziell sein. In diesem Beruf sind ständiges Lernen und gute Kenntnisse über die aktuellen technischen Entwicklungen zwingend erforderlich. Nur so können auch Führungspositionen bekleidet werden. Eine Weiterqualifizierung zum Bautechniker bzw. Bautechnikerin ist jederzeit möglich. Besitzt der Betreffende einen Schulabschluss, der zum Studium berechtigt, kann er auch ein Bauingenieurstudium anschließen. Wer eine Weiterbildung als Schachtmeister bzw. Schachtmeisterin absolviert hat, kann alternativ auch den Beruf des Poliers oder Polierin oder den des Bautechnikers bzw. der Bautechnikerin im Hoch- oder Tiefbau und in anderen Bereichen anstreben. [nach oben]