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Gehalt Schausteller/in

Schaustellerinnen und Schausteller bieten Unterhaltung mit Fahrgeschäften (z. B. Karussells, Autoscooter), mit der Darstellung akrobatischer Künste oder Kulinarisches in Imbissbuden. Dabei suchen sie die verschiedensten Veranstaltungen wie Jahrmärkte, regionale Volksfeste und Großveranstaltungen auf. Um ein Fahrgeschäft oder eine Imbissbude zu betreiben, ist ein nicht zu unterschätzender organisatorischer Aufwand notwendig. Dies beginnt bei der Planung, welche Veranstaltungen wo und wann stattfinden und wie der Transport organisiert wird. Die Berufsangehörigen müssen sich meist vor Anreise anmelden (z. B. bei Jahrmärkten beim sogenannten "Marktmeister"), um einen Platz für ihr Fahrgeschäft oder den Imbissstand zu reservieren. Je nach Art des Standes oder Fahrgeschäftes [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]müssen sie auch Genehmigungen bei Behörden (z. B. dem Ordnungsamt) einholen. Bei laufendem Betrieb achten sie bei Fahrgeschäften auf die Sicherheit der Kunden (z. B. kontrollieren sie, ob alle angeschnallt sind, oder bei einem Karussell, dass sich niemand im Gefahrenbereich aufhält) Sie kassieren den Eintritt für die Fahrt und führen Buch über die Einnahmen und Ausgaben. Ist die Veranstaltung zu Ende, bauen sie ihren Stand oder ihr Fahrgeschäft ab und machen sich wieder auf den Weg, z. B. zum nächsten Jahrmarkt. Schaustellerinnen und Schausteller sind in der Regel nicht angestellt, sondern selbstständige Gewerbetreibende. Um in diesem tätig zu sein, ist keine bestimmte Ausbildung nötig, und kein bestimmter Schulabschluss ist vorgeschrieben. [nach oben]