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Gehalt Schlosser-Fachwerker/in

Der Beruf des Schlosser- Fachwerkers oder der Schlosser-Fachwerkerin ist ein Ausbildungsberuf, der nach dem Berufsbildungsgesetz speziell behinderten Menschen vorbehalten ist. Um diesen Beruf ausüben zu können, muss der angehende Schlosser-Fachwerker oder die angehende Schlosser-Fachwerkerin zuerst eine Ausbildung zum Metallwerker oder zur Metallwerkerin absolvieren. Diese dauert zwei Jahre und vermittelt Kenntnisse über verschiedene Metallwerkstoffe, Wartung und Pflege von Geräten, Maschinen und Werkzeugen, das Lesen technischer Zeichnungen und Diagramme und ähnlichem. Auch die Metallverarbeitungstechniken werden dem angehenden Schlosser-Fachwerker bzw. der angehenden Schlosser-Fachwerkerin näher [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]gebracht. Wurde die Ausbildung zum Metallwerker oder zur Metallwerkerin erfolgreich absolviert, folgt eine einjährige Zusatzausbildung zum Schlosser-Fachwerker bzw. zur Schlosser-Fachwerkerin. Innerhalb dieses Jahres werden dann die speziellen Kenntnisse vermittelt, die für den Berufszweig im Einzelnen notwendig sind. Ausgebildet wird in metallverarbeitenden und metallbearbeitenden Betrieben oder auch in der Metallindustrie. Auch Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation bieten häufig eine solche Ausbildung an. Während der Ausbildung in der Berufsschule haben die Auszubildenden Unterricht in Deutsch, Wirtschafts- und Sozialkunde, Technologie, technischer Mathematik und technischem Zeichnen. [nach oben]