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Gehalt Schulleiter/in - Waldorfschule (Uni)

Schulleiter und Schulleiterinnen an Waldorfschulen geben Unterricht und sind zugleich für die Leitung der Schule verantwortlich. Sie arbeiten mit den Dozenten bzw. Dozentinnen der Waldorflehrerausbildung und den Lehrkräften zusammen. Sie übernehmen Verwaltungsaufgaben und haben im Rahmen des Schulleitungsteams die pädagogischen, konzeptionellen, finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten zu verantworten. Darüber hinaus kümmern sie sich um ein positives pädagogisches Bild der Schule. Ferner teilen sie die Kurse und Klassen ein und ordnen ihnen Lehrer bzw. Lehrerinnen zu. Sie erstellen auch Aufsichts-, Stunden- und Vertretungspläne und erledigen den Zahlungs- und Schriftverkehr. Die Schulleitung sorgt für die Betriebs- und Verkehrssicherheit, die Bewirtschaftung und die Pflege des Schulgeländes. Schulleiter und Schulleiterinnen an Waldorfschulen sind in erster Linie in Waldorfschulen beschäftigt; dazu gehören Grundschulen und weiterführende Schulen. Voraussetzung für die Tätigkeit ist in der Regel ein Studienabschluss in der Waldorfpädagogik. Die zuständige Kultusbehörde des Bundeslandes ist für die Unterrichtsgenehmigung für Lehrer und Lehrerinnen an Waldorfschulen verantwortlich.

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