Der Seeschiffer bzw. die Seeschifferin im Bereich Küstenschifffahrt ist auf Schiffen mit Personen- oder Güterbeförderung tätig. Als Voraussetzung führen sie das Befähigungszeugnis Kapitän, welches auf die Größe des Schiffes von höchstens 500 Raumzahl begrenzt ist. Weiter besitzen sie die gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigung über ihre Seediensttauglichkeit. Seeschiffer für Küstenschifffahrt navigieren ihre Schiffe in küstennahen Gewässern. Bei Beförderung von Gütern sorgen sie für deren sichere Unterbringung an Bord und kümmern sich bei der Be- und Entladung um die Einhaltung der Formalitäten. Bei grenzüberschreitenden Bewegungen halten sie die Zollvorschriften ein. Bei Beförderung von Personen achten sie insbesondere auf das Nichtüberschreiten der Höchstgrenze von Personen an Bord und sorgen für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Zusammen mit dem Steuermann bzw. der Steuerfrau erledigen sie auch formelle Aufgaben wie etwa das Kontrollieren der Fahrscheine. Seeschiffer haben die Verantwortung für den sicheren Betrieb des Schiffes und tragen auch die Verantwortung für einen wirtschaftlich ausgerichteten Betrieb. Sie sind nicht zuletzt verantwortlich tätig beim Navigieren und Manövrieren.
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