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Gehalt Sicherheitsbeauftragte/r (Werkschutz)

Bei dem Beruf des/r Sicherheitsbeauftragten (Werkschutz) handelt es sich um keinen Ausbildungsberuf. Hierfür ist es notwendig, bereits eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich des Wachschutzes oder aber des Sicherheitsschutzes zu haben. Auch eine Weiterbildung kann unter Umständen genügen. Weitere Voraussetzung ist, dass verschiedene Nachweise erbracht werden müssen, beispielsweise der Sachkundenachweis und ein Nachweis darüber, dass bereits eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung erfolgt ist. Hieraus geht hervor, dass man das Verständnis über die nötigen Rechtsvorschriften bereits erlangt hat. Als Sicherheitsbeauftragte/r im Werkschutz sorgt man dafür, dass das Werk sicher ist. Es müssen also Übergriffe oder Einbrüche vermieden werden. Ebenfalls sollte [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]der/die Sicherheitsbeauftragte dafür sorgen, dass Schäden, beispielsweise an den Maschinen, die vor allem mutwillig entstehen, nicht zugelassen werden. Wichtig zu wissen ist, dass auch Nachtdienste abgeleistet werden müssen. In der Regel gibt es den Schichtdienst. Ein Mitarbeiter des Werkschutzes sollte zudem körperlich fit und auch geistig fit sein. Die Einsatzorte sind sehr verschieden. Es gibt die Möglichkeit, als Sicherheitsbeauftragte/r direkt in einem Werk oder einem großen Unternehmen angestellt zu sein. Dies ist allerdings deutlich seltener der Fall, als die Anstellung bei einem entsprechenden Sicherheitsunternehmen, welches für verschiedene Werke und Unternehmen arbeitet und Mitarbeiter bereitstellt. Die Bezahlung ist bundesweit verschieden. [nach oben]