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Gehalt Skipper/in

Skipper und Skipperinnen üben ihre Tätigkeit auf Schiffen der Freizeitschifffahrt aus, zum Beispiel auf Urlaubssegeltörns. Skipper und Skipperinnen sind in der Freizeitschifffahrt den Kapitänen der Berufsschifffahrt gleichgestellt. Sie tragen die zivil- beziehungsweise strafrechtliche Verantwortung für die Crew, die an Bord befindlichen Passagiere und das Schiff. Skipper und Skipperinnen sind im Allgemeinen für große Reiseveranstalter oder Bootsverleiher tätig. Dort geben sie je nach ihrer eigenen Qualifikation Unterricht für Segelanfänger und trainieren mit den fortgeschrittenen Teilnehmern Feinheiten des Segelns. Sie bereiten die Boote vor, rekrutieren eine eventuell benötigte Crew und übernehmen die gesamte Organisation eines Segeltörns. Da es diverse Sportbootführerscheine gibt, müssen Skipper und Skipperinnen je nach dem Zielgebiet ihres Segeltörns und dem genutzten Bootstyp den dafür erforderlichen Schein vorweisen können. Die Sportbootführerscheine können in Deutschland beim Deutschen Segler Verband erworben werden. Vor Antritt der Fahrt muss im Logbuch des Bootes der Skipper oder die Skipperin eingetragen werden, da er/sie die verantwortliche Schiffsführung übernimmt.

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