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Gehalt Sozialversicherungsfachangestellte/r - knappsch. Sozialvers.

Der Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/r - knappsch. Sozialvers. ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannter Ausbildungsberuf. Im öffentlichen Dienst kann die 3 jährige Ausbildung unter anderem im Fachbereich der knappschaftlichen Sozialversicherungen erfolgen. Generell sind für die Ausbildung zwar grundsätzlich keine besonderen schulischen Vorbildungen erforderlich, in der Realität jedoch werden meist Bewerber mit Hochschul- oder Fachhochschulreife zur Ausbildung bevorzugt. Während der Ausbildung im dualen System werden dem/r Auszubildenden umfassende Kenntnisse in den Bereichen der Sozialversicherung vermittelt. Nach der absolvierten und erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung übernehmen der/die Sozialversicherungsfachangestellte/r - knappsch. Sozialvers. die entsprechende Beurteilung von Versicherungsverhältnissen und stellen fest, ob eine gesetzliche Versicherungspflicht gegeben ist. Sie stellen die Leistungsansprüche der Versicherten fest und berechnen die Beiträge für die [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]Versicherten. Des Weiteren übernehmen sie auch beratende Funktionen gegenüber den Versicherten. Die Sozialversicherungsfachangestellten - knappsch. Sozialvers. sind auch im Bereich der Kundengewinnung tätig und berechnen Krankenversicherung- oder Rentenleistungen in der knappschaftlichen Sozialversicherung und veranlassen die entsprechende Auszahlung an die Leistungsempfänger. Des Weiteren übernehmen Sie die administrativen und organisatorischen Aufgaben innerhalb der knappschaftlichen Sozialversicherung. Der/die Sozialversicherungsfachangestellte/r - knappsch. Sozialvers. fungiert als Ansprechpartner für jegliche Fragen hinsichtlich der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung im der knappschaftlichen Sozialversicherung. Die Sozialversicherungsfachangestellten - knappsch. Sozialvers. verfügen über fundierte Kenntnisse in allen Bereichen der Sozialgesetze und der jeweiligen Durchführungsbestimmungen und können Versicherte und Arbeitgeber entsprechend kompetent beraten und informieren. [nach oben]