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Gehalt Steinmetz/in und Steinbildhauer/in - Steinmetzarbeiten

Steinmetze und Steinbildhauer bzw. Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen mit der Fachrichtung Steinmetzarbeiten sind dafür zuständig, Kunst- und Naturstein zu Fassaden- und Bodenplatten, Fensterumrahmungen oder Treppen zu verarbeiten. Dabei behauen, spalten, schleifen und polieren sie den zu bearbeitenden Stein. Sie stellen Denkmäler aus Stein her, die sie auch restaurieren. Steinmetze und Steinbildhauer bzw. Steinmetzinnen und Steinbildhauerinnen mit dem Schwerpunkt Steinmetzarbeiten sind in erster Linie in der Naturstein- und Naturwerksteinbe- und -verarbeitung beschäftigt, wie zum Beispiel in Grabstein- und Steinmetzwerkstätten. Sie finden aber auch in Restaurierungsbetrieben für historische Steindenkmäler und Fassaden von Gebäuden, in Museumswerkstätten oder Kirchenbauämtern eine Anstellung. Weitere Möglichkeiten ergeben sich in Dombauhütten und in Marmorwerken. Voraussetzung für den Zugang zu dieser Tätigkeit ist in der Regel die nach der Handwerksordnung staatlich anerkannte Ausbildung als Steinmetz bzw. Steinmetzin und Steinbildhauer bzw. Steinbildhauerin. Hierbei handelt es sich um eine deutschlandweit einheitlich geregelte Lehre, die 3 Jahre dauert und im Handwerk angeboten wird. Dabei kann man zwischen den Fachrichtungen Steinmetzarbeiten und Steinbildhauerarbeiten wählen. Es ist auch möglich, eine schulische Ausbildung zu absolvieren.

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