Ein Strahlenschutzbeauftragter bzw. eine Strahlenschutzbeauftragte sind in Betrieben dafür zuständig, dass die aus behördlichen Anordnungen resultierenden Strahlenschutzgrundsätze eingehalten werden. Ein Strahlenschutzbeauftragter bzw. eine Strahlenschutzbeauftragte haben ihren Arbeitsplatz in erster Linie im Kernkraftwerk sowie im Bereich der Wiederaufbereitung und ebenso der Beseitigung von Abfällen, die sich im nuklearen Betrieben ergeben. Außerdem kann ein Strahlenschutzbeauftragter oder eine Strahlenschutzbeauftragte auch im Krankenhaus ihre Aufgaben wahrnehmen oder auch in Unternehmen der chemischen Industrie für die Überwachung und Einhaltung der Verordnungen zuständig sein. Häufig sind auch Umweltämter Arbeitgeber für diese Berufsgruppe oder auch die Strahlenschutzbehörden, die auch die Auflagen für die entsprechenden Betriebe herausgeben. Der Technische Überwachungsverein kann ein weiterer Arbeitgeber sein für eine Tätigkeit in diesem Bereich. Eine Weiterbildung in der Umweltschutztechnik, aufbauend auf ein Ingenieurstudium oder betriebswirtschaftliches Hochschulstudium mit entsprechendem Schwerpunkt, ist die Basis für die Ausübung dieser Tätigkeit. Ein Fachkundenachweis im Rahmen der Strahlenschutzverordnung bzw. der Röntgenverordnung ist notwendig, um den Beruf ausüben zu dürfen.
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