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Gehalt Syndikus-Anwalt/Anwältin (Uni)

Syndikus-Anwälte und Syndikus-Anwältinnen fungieren in größeren Firmen und bei Verbänden als beratende Wirtschaftsjuristen und -juristinnen. Sie sind in Finanzdienstleistungs- und Wohnungsbauunternehmen und in Automobil- und Lebensmittelkonzernen beschäftigt. Sie können auch in Unternehmen aus unterschiedlichen Wirtschaftszweigen, bei Verbänden, verschiedenen Interessenvertretungen und Organisationen tätig werden. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben sich, wenn sie sich entscheiden, eine Zulassung als frei praktizierende Rechtsanwälte und -anwältinnen oder Patentanwälte bzw. -anwältinnen zu beantragen und in eigenen Betrieben oder in Gemeinschaftsbetrieben zu arbeiten. Syndikus-Anwälte und Syndikus-Anwältinnen sind überwiegend für die optimale wirtschaftliche Rechtsberatung verantwortlich. Sie müssen sich selbstverständlich mit Gesetzen, Vorschriften und gesellschaftlichen Normen auskennen, überzeugend sein, ihre Vorgesetzten kompetent beraten und dabei vor allem deren wirtschaftliche Lage beachten. Dabei sollten sie sich durch angemessene Kleidung und gute Umgangsformen auszeichnen. Die Pflege eines guten Kontaktes zu Kunden und Auftraggebern ist in dieser Branche wichtig. Um diesen Beruf ergreifen zu können, wird in Deutschland in der Regel ein rechtswissenschaftliches Hochschulstudium erwartet.

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