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Gehalt Techniker/in - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik

Für die Zulassung zur Weiterbildung als Techniker/in - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Beruf vorausgesetzt und zudem ist der Nachweis über eine entsprechende praktische Berufserfahrung zu erbringen. Die Weiterbildung kann in Vollzeit mit einer Dauer von 2 Jahren absolviert werden, oder in Teilzeit oder im Fernunterricht innerhalb von 3 bis 4 Jahren abgeschlossen werden. Die Aufgaben der staatlich geprüften Techniker/innen - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik liegen in der funktionsgerechten Konstruktion von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen und die jeweilige Projektierung und Planung. Die Ermittlung des jeweiligen Betriebsmitteleinsatzes fällt auch in den Zuständigkeitsbereich des/r Technikers/in - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik. Hinsichtlich der Projektierung und Planung der Anlagen ist auf die genauen Anforderungen gemäß den [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]Planungsunterlagen der Auftraggeber zu achten. Die Durchführung exakter Berechnungen hinsichtlich des Wärmebedarfs, der Temperaturauslegung und auch der vorhandenen Druck- und Strömungsverhältnisse sind für die Projektierung und Planung wichtige Aspekte für die entsprechende Kundenzufriedenheit. Der/die Techniker/in - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik überwacht die kompletten Montagevorgänge und überzeugt sich von den jeweiligen Baufortschritten durch entsprechende Baustellenbesichtigungen vor Ort. Der/die Techniker/in - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik arbeitet vorwiegend in Betrieben der Bauinstallation oder ist in Maschinen- und Anlagebau-Unternehmen beschäftigt, die entsprechende Klima-, Lüftungs- oder Heizungsanlagen herstellen. Auch im Ingenieurwesen und Bausachverständigenwesen sind Techniker/innen - Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik beschäftigt und für ihr Spezialgebiet zuständig. [nach oben]