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Gehalt Teigmacher/in (Bäckerhandwerk)

Der Teigmacher bzw. die Teigmacherin im Bäckerhandwerk ist eine Spezialtätigkeit in der Bäckereibranche. Für diesen Beruf wird im Regelfall eine abgeschlossene Ausbildung zum Bäcker bzw. zur Bäckerin vorausgesetzt. Der Teigmacher bzw. die Teigmacherin findet vor allem in Großbetrieben des Backhandwerks Einsatz, aber auch in kleinen Bäckereien gehört er oder sie bereits zum normalen Bäckerhandwerk. Seine bzw. ihre Aufgabe ist es, die Teige vor dem eigentlichen Backprozess nach Wünschen der Konzernleitung herzustellen und an die eigentlichen Bäcker weiterzugeben. Aufgrund der Vielzahl von möglichen Zutaten und Getreidesorten und den unterschiedlichen gesundheitlichen Anforderungen (z.B. Grenzwerte oder Vitamingehalte) bedarf es für diese Tätigkeit großer Erfahrung und Fachwissen, das sich meist erst im Laufe von einigen Berufsjahren einstellt. Er bzw. sie übt hierbei eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe aus, da er oder sie auf der praktischen Ebene sicherstellt, was die Konzernleitung dem Kunden hinsichtlich Qualität und Zusammensetzung der Brote garantiert.

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