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Gehalt Tischlerfachwerker/in

Der Tischlerfachwerker bzw. die Tischlerfachwerkerin übt einen der Berufe aus, der gut für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung geeignet ist. Nach dem erfolgreichen Absolvieren einer dreijährigen Ausbildungszeit kann er bzw. sie in speziellen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen Einsatz finden, jedoch gibt es auch immer mehr klassische handwerkliche Großbetriebe, die den Tischlerfachwerker bzw. die Tischlerfachwerkerin einstellen. Das Aufgabengebiet erstreckt sich dabei über die gängigen handwerklichen Arbeiten, die auch ein gewöhnlicher Tischler absolviert, aufgrund des Handicaps werden dabei jedoch eher Zulieferarbeiten oder leichtere Tätigkeiten absolviert. Mit üblichen Werkzeugen des Tischlerhandwerks werden so aus Holz durch Schleifen, Hobeln oder Feinarbeiten mit Hammer und Meißel verschiedene Produkte erzeugt, die bereits selbst ein Endprodukt darstellen können oder als Einzelteil zur Weiterverarbeitung für größere Handwerksaufträge eingesetzt werden. Ist die vorliegende Behinderung nicht zu groß, kann der Berufsangehörige nach einigen Jahren Berufserfahrung auch die Arbeiten eines gewöhnlichen Tischlers vollziehen.

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