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Gehalt Tischlermeister/in

Von der jeweiligen Betriebsgröße sind die verschiedenen Aufgaben des Tischlermeisters und der Tischlermeisterin abhängig, welche zu ihrem Beruf gehören in der Herstellung und der Montage von Produkten aus Holz, Holzwerkstoffen oder Kunststoffen. Sie produzieren meist in Einzel- oder Kleinserienfertigung zum Beispiel Möbel, Türen, Böden, Sportgeräte und Fassadenverkleidungen sowie auch Laden-, Büro- und Gaststätteneinrichtungen. Zuständig sind sie auch für Instandhaltungs- und Restaurierungsarbeiten. Der Tischlermeister und die Tischlermeisterin bestimmen die Arbeitsabläufe und koordinieren die Arbeitsaufgaben. Die einzelnen Fachkräfte werden von ihnen angeleitet und der Berufsnachwuchs ausgebildet. Sie kümmern sich auch neben den Kontroll- und Leitungsaufgaben um die Betriebsbereitschaft von Maschinen, Geräten und Materialien und deren rationeller Einsatz. Sie übernehmen die Kalkulation bei der Auftragserstellung und sorgen auch dafür, dass diese dann Termin- und fachgerecht erledigt und im Anschluss abgerechnet werden. Kaufmännische und verwaltende Aufgaben fallen ebenfalls in ihr Ressort. Das Verhandeln mit Kunden, das Kalkulieren der Angebote und die Erledigung des Schriftverkehrs unterliegen dem Tischlermeister und der Tischlermeisterin. Zum Teil übernehmen sie auch selbst anspruchsvolle Arbeiten, welche eine langjährige Erfahrung voraussetzen. Alle [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]berufsüblichen Tätigkeiten werden von dem Tischlermeister und der Tischlermeisterin durchgeführt. Sollten sie selbstständig sein entwickeln sie die betrieblichen Grundsätze und die Art und der Umfang der Investitionen werden von ihnen bestimmt. Verantwortlich sind sie dann auch für die Personalauswahl und sie kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg ihres Betriebes. Der Arbeitsbereich des Tischlermeister und der Tischlermeisterin liegen überwiegend im Tischler-Handwerk. Dies sind zum Beispiel Bau- und Möbeltischlereien sowie auch im Bereich Fensterbau- und Innenausbaubetrieben. Sie sind auch tätig bei Herstellern von Möbeln. Ein weiterer Arbeitsplatz kann auch das Sozialwesen in dessen Einrichtung eine Werkstatt bzw. Tischlerei integriert ist. Auch beim Theater und Fernsehanstalten können der Tischlermeister und die Tischlermeisterin arbeiten. Sie arbeiten überwiegend in Werkstätten, Werkhallen und auf Baustellen. Vielfach hängen gute Arbeitsergebnisse auch von einer sachgerechten Lagerung der Materialien ab. Daher arbeiten der Tischlermeister und die Tischlermeisterin auch oft in Lagerräumen bzw. auf Holzlageplätzen. Bei Kunden werden die Montagearbeiten durchgeführt. In ihren Büroräumen kalkulieren sie die Kosten und Arbeitszeiten. Sie planen dort die jeweiligen Arbeitsgänge und erstellen die Angebote und die nötigen Skizzen und Konstruktionspläne. [nach oben]