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Gehalt Treppenbaumaurer/in

Der Treppenbaumaurer bzw. die Treppenbaumaurerin haben grundsätzlich eine Ausbildung als Maurer oder Maurerin absolviert und sind somit in der Herstellung von Mauerwerken aus Steinen oder auch Fertigbauteilen und deren Montage ausgebildet mit der Spezialisierung auf den Treppenbau. Der Arbeitsplatz von Treppenbaumaurer und der Treppenbaumaurerin sind Betriebe aus der Branche des Baugewerbes. Hier können zum Beispiel Hochbauunternehmen, Betonbaufirmen oder auch Sanierungs- oder Modernisierungsunternehmen oder auch der Fertighausbau dem Treppenbaumaurer oder der Treppenbaumaurerin als Arbeitgeber zur Auswahl stehen. Die Ausübung der Maurertätigkeit bedarf einer Ausbildung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung als Ausbildungsberuf anerkannt ist. In einer dreijährigen Ausbildung wird diese Ausbildung sowohl von Industrie als auch vom Handwerk angeboten. Zudem ist auch eine ausschließlich schulische Ausbildung möglich. Für die Tätigkeit in diesem Bereich ist eine gute Gesundheit und körperliche Belastbarkeit Voraussetzung. Die Bereitschaft, auch in Schlechtwetterzeiten in Freien zu arbeiten, gehört für diesen Beruf unabdingbar dazu und darf nicht abschrecken.

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