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Gehalt Uhrmachermeister/in

Uhrmachermeister und -meisterinnen sind mit Fach- und Führungsaufgaben beschäftigt. Sie kümmern sich um die Herstellung und Reparatur von Uhren und Uhrenanlagen. Arbeitgeber sind zuallererst handwerkliche Uhrmacherbetriebe, aber auch in der industriellen Uhrenherstellung ist eine Anstellung möglich. Des Weiteren können Uhrmachermeister und -meisterinnen in auf Restaurierung spezialisierten Betrieben angestellt sein. Auch eine Beschäftigung im Einzelhandel ist denkbar. So kann ein Uhrmachermeister bzw. eine Uhrmachermeisterin für die Reparatur in einem Uhrengeschäft verantwortlich sein. Voraussetzung für die Tätigkeit als Uhrmachermeister ist eine abgeschlossene Lehre als Uhrmacher, demzufolge ist Uhrmachermeister eine Weiterbildung im bereits erlernten Beruf. Die Prüfung zum Uhrmachermeister ist im gesamten Bundesgebiet einheitlich geregelt. Das Handwerk als solches ist zulassungsfrei. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden Kurse von verschiedenen Bildungsorganisationen angeboten, unter anderem von der Handwerkskammer. Ein derartiger Lehrgang dauert in Vollzeit ein Jahr, in Teilzeit rund zwei Jahre. Eine Teilnahme an einem solchen Kurs ist für die Zulassung zur Prüfung aber offiziell nicht nötig.

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