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Gehalt Warenaufmacher, Versandfertigmacher

Warenaufmacher und Warenaufmacherinnen bzw. Versandfertigmacher und Versandfertigmacherinnen wurden von 1985 bis 1990 in der ehemaligen DDR als Facharbeiter ausgebildet. In der heutigen BRD findet man die entsprechende Tätigkeit in den Berufen Fachkraft für Lagerwirtschaft, Fachkraft für Lagerlogistik, Handelsfachpacker/in oder Fachlagerist/in wieder. Das Aufgabengebiet des Warenaufmachers bzw. des Versandfertigmachers umfasst vor allem die Annahme von Lieferungen in Lagerhäusern des Groß- und Einzelhandels. Hierbei wird anhand von Lieferpapieren überprüft, ob die Waren vollständig und unbeschädigt angeliefert wurden. Bei beschädigter Ware liegt es in der Verantwortung des Warenaufmachers bzw. Versandfertigmachers, entsprechende Reklamationen vorzunehmen. Nach Empfangnahme der Waren werden diese ausgepackt, sortiert und unter Verwendung von Transportgeräten für die Lagerwirtschaft fachgerecht verräumt oder eingelagert. Die jeweiligen Lagerbestände müssen stets aktuell erfasst, gepflegt und kontrolliert werden. Weiterhin umfasst die Tätigkeit des Warenaufmachers bzw. Versandfertigmachers die Bearbeitung von Bestellungen. Hierbei werden gemäß der Bestellunterlagen Waren zusammengestellt, ordnungsgemäß verpackt und Begleitpapiere zu ihnen ausgestellt, bevor sie in den Versand oder Transport gehen.

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