Der Warenhausdetektiv bzw. die Warenhausdetektivin übernimmt in Kaufhäusern und Geschäften die Sicherung der Waren gegen Diebstahl. Mit Hilfe von Überwachungskameras überwacht er Kunden und Verkaufsräume. Warenhausdetektive werden im Einzelhandel oder in großen Warenhäusern sowie bei Wach- und Sicherheitsdiensten eingesetzt. Der Warenhausdetektiv bzw. die Warenhausdetektivin sollte subtil und möglichst unerkannt die Interessen seiner Klienten wahren und den Eigentumsschutz gewährleisten. Üblicherweise ist zur Ausübung dieses Berufs eine Aus- oder Weiterbildung im Ermittlungswesen oder auf dem Gebiet Schutz und Sicherheit erforderlich. Eine solide Vorbildung - zum Beispiel als Kaufmann, Rechtspfleger, Polizist, beim Bundesgrenzschutz oder bei der Bundeswehr - ist von Vorteil. Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis ist zwingend notwendig. Anforderungen zur Ausbildung als Warenhausdetektiv bzw. Warenhausdetektivin können von der Zentralstelle im Detektivgewerbe oder beim Bundesverband Deutscher Detektive in Bonn angefragt werden. Die IHK bietet Lehrgänge mit Abschluss zum geprüften Detektiv an. Im Übrigen kann jeder Bürger mit einem Gewerbeschein ein privates Detektivbüro eröffnen, sofern er unbescholten ist.
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