Werkpfleger und Werkschwestern sind dafür zuständig, Werksärzte und Werksärztinnen bei arbeitsmedizinischen Maßnahmen in Betrieben zu unterstützen. Sie assistieren Ärzten und Ärztinnen bei allen Untersuchungen und Methoden, um die Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Betrieb zu fördern und zu erhalten. Darüber hinaus beteiligen sie sich an der Planung von Maßnahmen im Bereich der Ersten Hilfe und der Schulung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Sie organisieren bei Notfällen Krankentransporte und leiten alle notwendigen Schritte in die Wege, wobei sie sich mit den Ärzten absprechen. Sie helfen auch bei der Eingliederung von behinderten Menschen, der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung und der Information der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über die Unfallverhütung. Werkpfleger und Werkschwestern sind in großen Betrieben aus fast allen Branchen tätig - zum Beispiel in der Baubranche oder in der Textil- oder Elektroindustrie. Voraussetzung für den Zugang zu dieser Tätigkeit ist in der Regel eine pflegerische Ausbildung im Gesundheitswesen oder eine berufliche Weiterbildung im Bereich der Arbeitsmedizin.
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