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Gehalt Nautiker/in

Der Nautiker bzw. die Nautikerin ist in der Schifffahrtskunde ausgebildet und kennt sich insbesondere mit der Führung eines Schiffes, der Steuermannskunst, aus. Zu den Aufgaben eines Nautikers bzw. einer Nautikerin gehören unter anderem die Bestimmung des Schiffsortes und der Geschwindigkeit sowie die Festlegung eines geeigneten Kurses, um ein Schiff zum Ziel zu führen. Den Zugang zur Tätigkeit des Nautikers bzw. der Nautikerin erlangt man durch eine landesrechtlich geregelte schulische Weiterbildung an Fachschulen, die bundesweit einheitlich geregelt ist. Diese Weiterbildung dauert in Vollzeitunterricht 2 Jahre. Man kann diesen Beruf aber auch ergreifen, wenn man einen Studienabschluss im Fachhochschulstudiengang Nautik vorweisen kann. Man kann im nautischen Dienst auf Schiffen auch nach längeren Seefahrtszeiten ohne weitere Kurse und Prüfungen tätig sein. Um das Zeugnis über die Befähigung zum Ersten nautischer Schiffsoffizier zu erwerben, muss man eine Seefahrtszeit von 12 Monaten als Nautischer Wachoffizier bzw. als Nautische Wachoffizierin nachweisen können. Nach weiteren 12 Monaten Seefahrtszeit in der Funktion des Ersten Nautischen Schiffsoffiziers bzw. der Ersten Nautischen Schiffsoffizierin bzw. von weiteren 24 Monaten als Nautischer Wachoffizier bzw. als Nautische Wachoffizierin kann man das Befähigungszeugnis zum Kapitän erhalten.

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