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Gehalt Abgeordnete, Minister, Wahlbeamte

Abgeordnete und Abgeordneter, Minister bzw. Ministerin und Wahlbeamter bzw. Wahlbeamtin sind politische Tätigkeiten, deren Ausübung nur durch eine Wahl oder Benennung für das entsprechende Amt möglich wird. Er bzw. sie bekleidet also keinen klassisch erlernbaren Beruf, sondern zeichnet sich vielmehr durch Eigenschaften wie Kommunikations- oder Führungsfähigkeit, hohes politisches Interesse und Geschick sowie aktives Auftreten in der Öffentlichkeit aus, um bei Kommunalwahlen, Bundestagswahlen oder Europawahlen eine ausreichende Zahl an Stimmen auf sich zu vereinigen. Bei einem entsprechenden Erfolg nimmt er bzw. sie meist Aufgaben in einem speziellen politischen Ressort wahr. Hierbei ist er bzw. sie für jegliche Art von verwaltungstechnischen, administrativen oder öffentlichkeitswirksamen Aufgaben zuständig und stellt den oder die Hauptverantwortliche für den entsprechenden Bereich in der Öffentlichkeit dar. Die Bereitschaft, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung für eine Stadt, ein Bundesland oder einen gesamten politischen Bereich des Bundes zu übernehmen, ist für derartige politische Ämter ebenso unabdingbar wie überdurchschnittliche Arbeitsbereitschaft, persönliche Ausstrahlung, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und strategisches Denken.

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