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Gehalt Fahrzeugpolsterer/polsterin

Fahrzeugpolsterer und Fahrzeugpolsterinnen sind dafür zuständig, Sitzgarnituren herzustellen und diese in Personen- und Lastkraftwagen, Autobusse, Flugzeuge, Schiffe und in Straßenbahn- und Eisenbahnwagen einzubauen. Sie bringen die Tür-, Dach- und Seitenbekleidungen aus Stoff, Kunststoff oder Leder an und kümmern sich um das Verlegen der Fußbodenbeläge. Sie erledigen auch Polsterarbeiten zur Schallisolierung und Wärmedämmung und dichten Fahrzeugfenster und -türen ab. Darüber hinaus bauen sie Fahrzeugverdecke für Cabriolets, die sie auch montieren. Sie passen Sitzgarnituren an und erneuern abgenutzte Polster. Fahrzeugpolsterer und Fahrzeugpolsterinnen sind in erster Linie in Betrieben der Fahrzeugindustrie und der Fahrzeugsitzherstellung beschäftigt. Weitere Tätigkeitsfelder eröffnen sich für sie in Polsterabteilungen des Flugzeug- und Schiffbaus, teils auch in der handwerklichen Autosattlerei und Fahrzeugpolsterei. Sie arbeiten vor allem in Werkstätten und Herstellungshallen. Voraussetzung für die Ausübung dieser Tätigkeit ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung im - inzwischen aufgehobenen - Ausbildungsberuf des Fahrzeugpolsterers bzw. der Fahrzeugpolsterin oder im entsprechenden Nachfolgeberuf des Fahrzeuginnenausstatters bzw. der Fahrzeuginnenausstatterin.

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