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Gehalt Gestalter/in - Form/Raumgestaltung

Gestalter und Gestalterinnen im Bereich Form und Raumgestaltung sind dafür zuständig, Inneneinrichtungen für Wohnungen, Büroräume, Geschäfte oder Objekte des Holzbaus zu entwerfen, gestalten und zu bauen. Sie kümmern sich auch um die dabei anfallenden kaufmännischen und organisatorischen Aufgaben und Tätigkeiten - wie zum Beispiel um die Planung und Koordinierung des Auftrages, die Materialplanung, die Kostenrechnung und die Führung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Gestalter und Gestalterinnen im Bereich Form und Raumgestaltung sind in erster Linie in Innenausbaubetrieben, in Laden- und Messebaubetrieben und in der Möbelherstellung beschäftigt. Weitere Einsatzmöglichkeiten ergeben sich im Holz(leicht)bau oder bei Objekteinrichtungshäusern. Sie arbeiten in ihrem eignen Büro, in Konstruktionsbüros und überwachen die Herstellung in Produktionshallen und Werkstätten. Wenn sie Produkte präsentieren oder einbauen, sind sie auch beim Kunden tätig. Um diesen Beruf auszuüben, sollte man in der Regel die landesrechtlich geregelte Fortbildung als Gestalter bzw. Gestalterin für Form und Raumgestaltung vorweisen können. Die Weiterbildung findet in schulischer Form an Fachakademien und Fachschulen statt und dauert in Vollzeit 2 Jahre.

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