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Gehalt Rechtsvertreter/in, -berater/in

Rechtsvertreter und Rechtsvertreterinnen bzw. Rechtsberater und Rechtsberaterinnen sind für die Verteidigung der von ihnen betreuten Menschen in Streitfällen oder vor Gericht zuständig. Dazu benötigen sie fundierte juristische Kenntnisse - zum Beispiel über das Erstellen von Klageschriften und Klageerwiderungen. Sie sollten in der Lage sein zu erkennen, wann ihre Möglichkeiten ausgeschöpft sind und die Betreuten zu einem Rechtsanwalt verwiesen werden müssen. Rechtsvertreter und Rechtvertreterinnen bzw. -berater und -beraterinnen übernehmen in der Regel Rechtsfälle wie Räumungsklagen oder mietrechtliche Streitigkeiten. Sie erstellen Mahn- oder Vollstreckungsbescheide, streben außergerichtliche Vergleiche an und helfen den Betreuten bei Anträgen für Prozesskostenhilfe oder Prozesskostenerstattung. Ihr Arbeitsumfeld finden sie in Rechtsanwaltskanzleien, in sozialen oder öffentlichen Beratungsstellen und bei Gericht. Um den Beruf des Rechtsvertreters bzw. der Rechtsvertreterin oder des Rechtsberaters bzw. der Rechtsberaterin ausüben zu können, sollte man über eine abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen oder rechtlichen Bereich verfügen. Als Weiterbildung werden Seminare mit einer abschließenden Prüfung angeboten.

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