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Gehalt Schienenfahrzeugführer/in

Der Schienenfahrzeugführer bzw. die Schienenfahrzeugführerin fahren Schienenfahrzeuge mit Triebwagen wie Züge, Straßenbahnen, Schnellbahnen und Güterzüge. Schienenfahrzeugführer bedienen Fahrzeuge unterschiedlichen Typs und können dementsprechend in drei verschiedenen Klassen eine Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs erhalten: für Rangierfahrten, für Fahrten auf festgelegten regionalen Strecken und schließlich für alle übrigen Zwecke. Sie können daher sowohl im öffentlichen Nahverkehr als auch in der Güterfracht tätig werden. Der Schienenfahrzeugführer bzw. die Schienenfahrzeugführerin bedient und färht das Schienenfahrzeug nicht nur, die Fachkraft prüft das Fahrzeug und dessen Bremsen ebenfalls auf seine volle Tauglichkeit und Funktionsfähigkeit. Der Beruf kann im Rahmen einer Ausbildung als Lokführer bzw. Lokführerin oder Eisenbahner bzw. Eisenbahnerin erlernt werden. Zugang zu dieser Tätigkeit können allerdings auch Fachkräfte aus der Metallbranche oder der Elektrobranche mit entsprechender Fortbildung bekommen. Denkbar ist ebenso der Quereinstieg als Busfahrer bzw. Busfahrerin oder als Kraftfahrer bzw. Kraftfahrerin. Voraussetzung für den Beruf ist jedoch, dass der werdende Schienenfahrzeugführer bzw. die Schienenfahrzeugführerin insbesondere im Personennah- und Fernverkehr eine umsichtige, genaue und verantwortungsvolle Arbeitsweise zeigt.

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