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Gehalt Verwaltungsangestellte/r (höherer Dienst)

Der Verwaltungsangestellte und die Verwaltungsangestellte im höheren Dienst arbeiten in allen bereichen der Verwaltung sowohl auf Landes- wie auch auf Bundesebene. Auch im regionalen Bereich werden sie eingesetzt. Sie sind mit der Leitung von Fachbereichen oder Abteilungen befasst, treffen Entscheidungen und sorgen für deren Durchsetzung. Die Voraussetzung für die Laufbahn des Verwaltungsangestellten und der Verwaltungsangestellten im höheren Dienst ist ein abgeschlossenes Studium im jeweiligen Fachbereich. Damit ist sichergestellt, dass auch die notwendige Sachkenntnis und Kompetenz für den jeweiligen Bereich vorhanden ist. Der Verwaltungsnagestelle und die Verwaltungsangestellte im höheren Dienst können beispielsweise bei Bauämtern tätig sein. Dann sollten sie ein abgeschlossenes Studium in diesem Bereich vorweisen können. Sind sie mit der Leitung einer Rechnungsstelle beauftragt, dann sollte ein Betriebswirtschafts- oder Volkswirtschaftsstudium abgeschlossen worden sein. Auf Bundesebene sind die Verwaltungsangestellte und der Verwaltungsangestellte im höheren Dienst mit der Ausarbeitung von Gesetzesvorlagen und Richtlinien beschäftigt, die dann vorgelegt werden. Sie können auch Verwaltungsanweisungen erlassen und Grundsatzfragen entscheiden. In der mittleren Ebene auf [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]Bundes- oder Landesebene entscheiden sie innerhalb ihrer Fachbehörde und sorgen für die Durchführung und Durchsetzung dieser Entscheidungen. Sie sind auch mit der Planung und Koordination innerhalb ihrer Fachabteilung beschäftigt. Sie überwachen die Arbeit untergeordneter Behörden und sind verantwortlich für die dachgerechte Durchführung dieser Anordnungen und Entscheidungen. Auf kommunaler Ebene treffen sie häufig Entscheidungen, die die Bürger direkt belasten oder entlasten, beispielsweise bei Bauvorhaben oder Festsetzung von Hebesätzen. Sie sind für die richtige Durchführung und Anwendung der Erlasse und Anordnungen verantwortlich und koordinieren die Arbeiten in ihrem Fachbereich innerhalb der Behörde mit anderen Abteilungen. Je nach Fachgebiet sind sie auch im Außendienst anzutreffen. Der Verwaltungsangestellte und die Verwaltungsangestellte des höheren Dienstes sind für die korrekte Durchführung von Erlassen und Anordnungen zuständig. Sie sind aber auch im Kontakt mit dem Bürger und haben dem Bürger diese Anordnungen zu erklären, müsse diese aber auch gegebenenfalls durchsetzen. Führungsaufgaben innerhalb des Fachbereiches und Koordination der verschiedenen Aufgaben gehört ebenso zu ihren Aufgaben wie die Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen. [nach oben]