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Gehalt Real-, Volks-, Sonderschullehrer/in

Die Berufsbezeichnung Real-, Volks-, Sonderschullehrer bzw. Lehrerin ist veraltet; die aktuelle Bezeichnung für Menschen, die diese Tätigkeit ausüben, lautet Lehrer bzw. Lehrerin der Sekundarstufe I. Der Bereich der Sonderpädagogik (Sonderschullehrer) ist in diesem Beruf nicht mehr enthalten - für ihn muss ein separater Studiengang belegt werden. Lehrer und Lehrerinnen der Sekundarstufe I unterrichten Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 an Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien oder Gesamtschulen in ihrem fachspezifischen Bereich. Die zu erteilende Unterrichtsthematik wird von den Lehrplänen der einzelnen Bundesländer bestimmt. Sehr wichtig in diesem Beruf ist die Kombination von pädagogischer und fachlicher Kompetenz. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jeder Schüler bzw. jede Schülerin [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]den gleichen Zugang zum Lernstoff hat. Das Haupttätigkeitsfeld von Lehrern und Lehrerinnen der Sekundarstufe I liegt an den allgemeinbildenden Schulen im Sekundarbereich I. Ein zusätzliches Beschäftigungsfeld ergibt sich in Schülerheimen und Internaten. Um einen Zugang zu diesem Beruf zu bekommen, muss das gewünschte Unterrichtsfach auf das Lehramt hin an einer Universität studiert werden. Die Regelstudienzeit bis zum ersten Staatsexamen beträgt sechs bis acht Semester, womit der Bachelorabschluss erreicht wird. Im Anschluss daran erfolgt ein Referendariat (Vorbereitungsdienst), das je nach Bundesland zwischen 18 und 24 Monaten dauert. Zum Abschluss folgt das zweite Staatsexamen durch eine praktische Prüfung und eine schriftliche Staatsarbeit. Damit ist das Masterstudium abgeschlossen. [nach oben]