Gehaltsvergleich

Ausbilder/in - anerkannte Ausbildungsberufe in Essen, Ruhr

Die Ausbildung der Berufsanfänger findet in den meisten Fällen gleichzeitig im Betrieb und in der Berufsschule statt. Für die Ausbildung im Betrieb ist ein Ausbilder oder eine Ausbilderin zuständig. Dieser Ausbilder oder die Ausbilderin soll den Auszubildenden in allen Aspekten des Berufes unterweisen und ihnen bei der Bewältigung der Aufgaben hilfreich zur Seite stehen. Der Ausbilder oder die Ausbilderin sind die Ansprechpartner der Auszubildenden in allen Fragen der Arbeit, des betrieblichen Ablaufs und stehen ihnen auch persönlich zur Seite. Der Ausbilder und die Ausbilderin müssen die Eignung zur Stellung des Ausbilders oder der Ausbilderin durch eine Ausbildereignungsprüfung nachweisen. Diese Prüfung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie einige Jahre Berufserfahrung voraus. Außerdem müssen die Ausbilder und Ausbilderinnen einige Lehrgänge und Kurse besuchen, in denen ihnen das notwendige theoretische Wissen und Hilfen über den Umgang mit den Auszubildenden vermittelt werden, denn auch der Umgang mit Menschen unterliegt einigen Regeln. Auch die persönliche [...weiterlesen]

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Seit dem 06.02.2008 wurden unserem Gehaltsvergleich bereits 13 Gehaltsdaten für den Beruf Ausbilder/in - anerkannte Ausbildungsberufe in Essen, Ruhr gemeldet.

  min. € max. € Ø €
Brutto 1.660,00 4.545,45 2.586,96
Netto 1.138,65 2.892,25 1.665,07
Die Gehäter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.

Folgende Durchschnittsgehälter werden im Umkreis von 100km für den Beruf gezahlt

Ort ca. Entfernung km min. € max. € Ø € (brutto) Einträge
Köln 57,7 635,65 4.223,95 2.198,37 72
Bonn 80 1.948,72 4.261,39 2.358,83 52
Duisburg 18,6 1.333,33 4.236,67 2.754,51 43
Gelsenkirchen 12,5 800,00 3.113,00 2.060,77 36
Düsseldorf 31,3 610,00 3.300,00 2.065,25 31
Dortmund 32,2 990,00 2.708,33 2.158,79 27
Arnsberg, Westfalen 74,4 2.007,00 3.583,70 2.493,65 21
Hagen (Westfalen) 33,2 2.153,85 3.000,00 2.396,14 17
Krefeld 33,7 2.020,51 4.500,00 3.110,54 17
Velbert 13,2 1.100,00 4.000,00 1.933,93 16
[...]Eignung des Ausbilders oder der Ausbilderin wird überprüft. So dürfen straffällig oder auffällig gewordene Mitarbeiter nicht mit der Ausbildung der Jugendlichen betraut werden. Nach Abschluß dieser Lehrgänge wird die Ausbildereignungsprüfung in einer Prüfung vor der IHK oder der Handwerkskammer abgelegt und der Ausbilder oder die Ausbilderin sind somit berechtigt, die Auszubildenden ihres Betrieb auszubilden und anzuleiten. In einigen Berufsbildern ist die Ausbildereignungsprüfung bereits enthalten und braucht nicht noch einmal abgelegt werden. So berechtigt der Erwerb des Meistertitels auch automatisch zur Ausbildung, ebenso der Beruf des Industriefachwirtes. Die Ausbildereignungsprüfung ist vorübergehend ausgesetzt worden, um mehr Betrieben die Möglichkeit zur Ausbildung Jugendlicher zu geben und um die Jugendarbeitslosigkeit einzudämmen. Es gibt aber immer noch Ausnahmen in einigen Berufen, bei denen die Ausbildereignungsprüfung für Ausbilder und Ausbilderinnen zwingend vorgeschrieben ist, damit das erforderliche fachliche Wissen auch gewährleistet ist. [nach oben]

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