Gehaltsvergleich

Fachkaufmann/-frau - Büromanagement in Dresden

Der Fachkaufmann und die Fachkauffrau für Büromanagement üben Assistenz- und Sachbearbeitertätigkeiten aus und ordnen größere Sekretariate, Büros und Verwaltungsdienste. Sie arbeiten in Unternehmen der unterschiedlichsten Wirtschaftsbereiche - in Firmen aus Industrie und Handel, in größeren Handwerksbetrieben oder im Dienstleistungsbereich. Sie können auch bei Verbänden und Organisationen oder in der öffentlichen Verwaltung tätig sein. Sie unterstützen Arbeitsabläufe, indem sie ihre Vorgesetzten von Büro- und Routinearbeiten entlasten und selbstständig Sachbearbeitungsaufgaben übernehmen. Sie bearbeiten die Korrespondenz, kümmern sich um den Telefonverkehr und den Posteingang und steuern die Terminplanung. [...weiterlesen]

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Seit dem 20.08.2008 wurden unserem Gehaltsvergleich bereits 6 Gehaltsdaten für den Beruf Fachkaufmann/-frau - Büromanagement in Dresden gemeldet.

  min. € max. € Ø €
Brutto 690,00 3.549,00 2.059,83
Netto 555,59 2.049,07 1.340,61
Die Gehäter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.

Folgende Durchschnittsgehälter werden im Umkreis von 100km für den Beruf gezahlt

Ort ca. Entfernung km min. € max. € Ø € (brutto) Einträge
Chemnitz, Sachsen 63,2 1.907,90 2.000,00 1.976,98 4
Cottbus 89,5 2.985,00 2.985,00 2.985,00 3
Meißen, Sachsen 21,7 2.736,84 2.842,11 2.789,47 2
Dahme / Mark 93,5 1.107,00 1.500,00 1.303,50 2
Hartmannsdorf bei Chemnitz 68,7 2.085,00 2.085,00 2.085,00 1
Radeberg, Sachsen 13,8 1.800,00 1.800,00 1.800,00 1
Neugersdorf, Sachsen 61,4 1.846,40 1.846,40 1.846,40 1
Dreiheide 82,6 1.600,00 1.600,00 1.600,00 1
Cavertitz 56,8 1.600,00 1.600,00 1.600,00 1
Bertsdorf-Hörnitz 73,7 2.500,00 2.500,00 2.500,00 1
[...]Bei Konferenzen führen sie Protokoll oder bearbeiten die Vor- und Nachbearbeitung. Eventuell nehmen sie auch Führungsaufgaben wahr und sind für die Personalentwicklung (z.B. Aus- und Weiterbildung) verantwortlich. Die Ausbildung zum Fachkaufmann bzw. zur Fachkauffrau für Büromanagement ist eine bundesweit geregelte berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Voraussetzung zur Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist der Nachweis kaufmännischer Vorbildung und Praxis. Für die Weiterbildungsprüfung werden Vorbereitungslehrgänge in Teilzeit durchgeführt und dauern 1-2 Jahre, bei Vollzeit 6-12 Monate. Um für die Prüfung zugelassen zu werden, ist die Teilnahme an den Lehrgang nicht Pflicht. [nach oben]

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