Gehaltsvergleich

Fahrlehrer/in in Bosbüll

Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen kümmern sich um die Erteilung von theoretischem und praktischem Fahrunterricht. Im Rahmen dessen vermitteln sie den Fahrschülern und Fahrschülerinnen alle relevanten Kenntnisse, die es diesen ermöglichen sollen, die Führerscheinprüfung in der jeweils gewünschten Klasse zu bestehen. Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen arbeiten in den meisten Fällen für Fahrschulen oder leiten selbst eine solche Einrichtung. Jedoch sind viele in diesem Beruf arbeitende auch für die Bundeswehr und die Polizei tätig. Auch dort kümmern sie sich um die Ausbildung von Fahrschülern und Fahrschülerinnen. Eine weitere Arbeitsmöglichkeit bieten Post- und Kurierdienste. Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen führen häufig auch Weiterbildungskurse für Energie sparendes Fahren oder auch Fahrsicherheitstrainings durch. Wer sich für diesen Beruf interessiert, muss eine Weiterbildung an einer Fahrlehrer-Fachschule oder einer anderen Bildungseinrichtung absolvieren. Diese umfasst einen Zeitraum von einem bis hin zu elf Monaten. Da es sich um eine Weiterbildung handelt, muss eine gewisse Vorbildung nachgewiesen werden können. So muss der angehende Fahrlehrer oder die angehende Fahrlehrerin mindestens einen Hauptschulabschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vorweisen können. Außerdem muss der Anwärter oder die Anwärterin über verschiedene Führerscheinklassen und mehrjährige Fahrpraxis auf den einzelnen Kraftfahrzeugen verfügen. Hier ist die Führerscheinklasse B unerlässlich, jedoch werden im Normalfall auch die Führerscheinklassen A, BE und CE verlangt. Will der Fahrlehrer/die Fahrlehrerin für eine andere Führerscheinklasse die Fahrlehrererlaubnis erwerben, muss er/sie natürlich auch [...weiterlesen]

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Seit dem 01.07.2009 wurden unserem Gehaltsvergleich bereits 1 Gehaltsdaten für den Beruf Fahrlehrer/in in Bosbüll gemeldet.

  min. € max. € Ø €
Brutto 1.080,00 1.080,00 1.080,00
Netto 834,72 834,72 834,72
Die Gehäter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.

Folgende Durchschnittsgehälter werden im Umkreis von 100km für den Beruf gezahlt

Ort ca. Entfernung km min. € max. € Ø € (brutto) Einträge
Gudendorf, Holstein 88,5 1.846,80 2.271,56 2.007,80 12
Kiel 97,9 1.000,00 2.300,00 1.597,00 11
Neuenkirchen, Dithmarschen 65,4 1.884,06 2.260,87 1.967,79 9
Kronshagen 95,2 1.800,00 2.160,00 1.944,00 5
Heide / Holstein 70,3 2.600,00 2.600,00 2.600,00 1
Glücksburg (Ostsee) 43,9 2.173,91 2.173,91 2.173,91 1
Achtrup 11,3 4.116,67 4.116,67 4.116,67 1
Dänischenhagen 92,1 846,66 846,66 846,66 1
Schleswig 55,2 1.900,00 1.900,00 1.900,00 1
Heikendorf 99,5 1.866,67 1.866,67 1.866,67 1
[...]hierfür die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Daneben ist eine Neigung zu pädagogisch-anleitender, bewertender und kritisierender Tätigkeit für die Ausübung dieses Berufes förderlich. Der angehende Fahrlehrer oder respektive die angehende Fahrlehrerin sollte auch gerne mit Menschen umgehen. Nach erfolgreichem Bestehen der Weiterbildungsprüfung warten auf die Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen verschiedene Tätigkeiten. Diese können generell in die drei Bereiche Durchführung theoretischer Ausbildung, Erteilung praktischen Fahrunterrichts und Erledigung von Verwaltungs- und Organisationsaufgaben unterteilt werden. Innerhalb der theoretischen Ausbildung kümmert sich der Fahrlehrer oder respektive die Fahrlehrerin beispielsweise um die sachgerechte Vermittlung und methodisch-didaktische Aufbereitung des Unterrichtsstoffes nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung oder auch um die Besprechung und Korrektur von Testfragebögen. Auch die Aufklärung über die Gefahren des Straßenverkehrs gehört zum Aufgabengebiet des Fahrlehrers oder der Fahrlehrerin. Im Rahmen des praktischen Fahrunterrichts ist es seine/ihre Aufgabe mit den Schülern z. B. das Üben mechanischer Fahrzeugbedienung auf verkehrsarmen Straßen zu üben, das Üben der Anpassung der Fahrweise an die Verkehrsströmung oder auch die Durchführung von Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraßen, Autobahnen und Kraftfahrzeugstraßen. Der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin führt mit dem Fahrschüler oder der Fahrschülerin auch Nachtfahrten mit Beleuchtung durch. Die Verwaltungs- und Organisationsaufgaben des/der Angehörigen dieses Berufszweiges umfassen beispielsweise die Aufzeichnung der Anzahl der geleisteten Fahrstunden oder auch das Betanken der Schulfahrzeuge. [nach oben]

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