Gehaltsvergleich
Fahrlehrer/in in Oldenburg in Oldenburg
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Seit dem 17.04.2011 wurden unserem Gehaltsvergleich bereits 6 Gehaltsdaten für den Beruf Fahrlehrer/in in Oldenburg in Oldenburg gemeldet.| min. € | max. € | Ø € | |
| Brutto | 2.000,00 | 2.500,00 | 2.300,67 |
| Netto | 1.547,67 | 1.847,31 | 1.730,25 |
Die Gehäter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Folgende Durchschnittsgehälter werden im Umkreis von 100km für den Beruf gezahlt
| Ort | ca. Entfernung km | min. € | max. € | Ø € (brutto) | Einträge |
|---|---|---|---|---|---|
| Bremen | 39,3 | 1.191,67 | 3.466,32 | 2.276,66 | 31 |
| Aurich, Ostfriesland | 57,6 | 1.600,00 | 2.500,00 | 1.990,80 | 19 |
| Bramsche, Hase | 86,6 | 1.993,33 | 2.275,00 | 2.126,90 | 16 |
| Hilgermissen | 73,4 | 2.500,00 | 2.708,33 | 2.672,27 | 13 |
| Bremerhaven | 49,7 | 799,00 | 3.566,40 | 2.071,41 | 12 |
| Achim bei Bremen | 56,6 | 1.300,00 | 2.500,00 | 1.892,50 | 10 |
| Lohne (Oldenburg) | 55,7 | 1.776,67 | 3.402,86 | 2.296,80 | 9 |
| Delmenhorst | 30,7 | 1.500,00 | 2.500,00 | 1.924,11 | 9 |
| Diepholz | 64,1 | 2.260,36 | 3.250,00 | 2.777,49 | 8 |
| Ottersberg bei Bremen | 63,9 | 1.391,30 | 1.739,13 | 1.550,31 | 7 |
[...]hierfür die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Daneben ist eine Neigung zu
pädagogisch-anleitender, bewertender und kritisierender Tätigkeit für die Ausübung dieses Berufes förderlich. Der angehende Fahrlehrer oder respektive die angehende
Fahrlehrerin sollte auch gerne mit Menschen umgehen. Nach erfolgreichem Bestehen der Weiterbildungsprüfung warten auf die Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen verschiedene
Tätigkeiten. Diese können generell in die drei Bereiche Durchführung theoretischer Ausbildung, Erteilung praktischen Fahrunterrichts und Erledigung von Verwaltungs- und
Organisationsaufgaben unterteilt werden. Innerhalb der theoretischen Ausbildung kümmert sich der Fahrlehrer oder respektive die Fahrlehrerin beispielsweise um die
sachgerechte Vermittlung und methodisch-didaktische Aufbereitung des Unterrichtsstoffes nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung oder auch um die Besprechung und
Korrektur von Testfragebögen. Auch die Aufklärung über die Gefahren des Straßenverkehrs gehört zum Aufgabengebiet des Fahrlehrers oder der Fahrlehrerin. Im Rahmen des
praktischen Fahrunterrichts ist es seine/ihre Aufgabe mit den Schülern z. B. das Üben mechanischer Fahrzeugbedienung auf verkehrsarmen Straßen zu üben, das Üben der
Anpassung der Fahrweise an die Verkehrsströmung oder auch die Durchführung von Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraßen, Autobahnen und Kraftfahrzeugstraßen.
Der Fahrlehrer oder die Fahrlehrerin führt mit dem Fahrschüler oder der Fahrschülerin auch Nachtfahrten mit Beleuchtung durch. Die Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
des/der Angehörigen dieses Berufszweiges umfassen beispielsweise die Aufzeichnung der Anzahl der geleisteten Fahrstunden oder auch das Betanken der Schulfahrzeuge. [nach oben]
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