Gehaltsvergleich

Handelsvertreter, Reisende in Erkrath

Sie sind zuständig für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften für andere Unternehmer in deren Namen, die sie mit dem Abschluss eines Geschäftes oder einer Vermittlung beauftragt haben. Diese Aufgabe erledigen sie als selbstständiger Gewerbetreibende. Sowohl vom Absatzmittler und der Absatzmittlern wie auch dem Reisenden oder der Reisenden sind sie zu unterscheiden und arbeiten ausschließlich in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Der Anbieter, welche sie vertreten, ist ebenfalls selbstständiger Unternehmer. Der Handelsvertreter und die Handelsvertreterin können auch in Form einer Kapitalgesellschaft wie etwa einer GmbH auftreteten und müssen keine natürlichen Personen sein. Für natürliche Personen ist auch eine Eintragung in das Handelsregister als Handelsvertreter nicht mehr notwendig. Sie müssen auch nicht zwingend Kaufmann oder Kauffrau sein im Sinne des Handelsgesetzbuches. Der Gewerbeschein genügt, wobei es egal ist, ob es sich um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Im Wesentlichen sind der Handelsvertreter in der Gestaltung ihrer Tätigkeit frei sowie auch in der Bestimmung ihrer Arbeitszeit. Hierin liegt auch die Unterscheidung zum abhängig beschäftigten Reisenden und der Reisenden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind der Handelsvertreter und die Handelsvertreterin jedoch trotz Selbstständigkeit zur Zahlung von Beiträgen in die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet. Dieser Fall liegt vor sofern der Handelsvertreter und die Handelsvertreterin keine weiteren Personen versicherungspflichtig beschäftigt [...weiterlesen]

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Seit dem 23.06.2011 wurden unserem Gehaltsvergleich bereits 2 Gehaltsdaten für den Beruf Handelsvertreter, Reisende in Erkrath gemeldet.

  min. € max. € Ø €
Brutto 6.319,45 6.805,55 6.562,50
Netto 3.564,47 3.826,00 3.695,24
Die Gehäter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.

Folgende Durchschnittsgehälter werden im Umkreis von 100km für den Beruf gezahlt

Ort ca. Entfernung km min. € max. € Ø € (brutto) Einträge
Köln 31,7 1.500,00 7.000,00 3.931,86 42
Düsseldorf 9,3 1.550,00 5.416,67 3.716,24 22
Wuppertal 20,5 1.947,00 3.150,00 2.498,75 14
Marl, Westfalen 49,9 3.800,00 4.700,00 4.309,09 13
Mönchengladbach 32,6 2.383,33 3.412,50 2.911,67 11
Wesel am Rhein 53,8 1.400,00 1.800,00 1.575,00 10
Hamm (Westfalen) 81,2 2.750,00 3.250,00 2.994,79 8
Lüdenscheid 50 4.150,00 6.218,32 4.715,66 7
Haan, Rheinland 7,2 2.300,00 4.000,00 2.783,33 6
Drensteinfurt 87,7 4.869,57 5.739,13 5.217,39 5
[...]und deren Arbeitsentgelt 400 Euro monatlich nicht übersteigt. Sollte der Handelsvertreter im Wesentlichen und dauerhaft für nur einen Unternehmer arbeiten ist ebenfalls zur Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet wobei mindestens fünf Sechstel der Gesamteinnahmen des Handelsvertreters und der Handelsvertreterin von einem Arbeitgeber gezahlt werden müssen. Unter diesen Voraussetzungen trägt der Selbstständige die Bezeichnung "arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger". Per Gesetz scheidet eine so genannte Scheinselbstständigkeit aus. Die Rentenversicherungspflicht kann umgangen werden bei Handelsvertretungen in Form eigenständiger juristischer Personen zum Beispiel bei einem Mietvertrieb im Callcenter-Segment oder Vertriebsgesellschaften im Außendienst. Die einzelnen Mitarbeiter sind dann meistens ebenfalls Freiberufler im Status des Handelsvertreters und der Handelsvertreterin und für ihre Versicherungen selber verantwortlich. Existenzgründer haben die Möglichkeit sofern sie als arbeitnehmerähnliche Selbstständige eingestuft sind für die ersten drei Jahre nach der Existenzgründung von der Rentenversicherung befreit zu werden. In keinem Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung gegenüber versicherungspflichtig sind Handelsvertreter und Handelsvertreterinnen, welche nicht als arbeitnehmerähnliche Selbstständige eingestuft sind. Ihnen ist es möglich sich in allen Bereichen darunter fallen auch die gesetzliche Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft und die Arbeitslosenversicherung sich freiwillig zu versichern. [nach oben]

Infos über Erkrath

Bei der Stadt Erkrath handelt es sich um eine Stadt, die im größten deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen liegt. Sie befindet sich im Landkreis Mettmann und gehört zum Regierungsbezirk Düsseldorf. Untergliedert ist die Stadt in drei Stadtteile. Hierzu gehören Erkrath, was auch als Alt-Erkrath bezeichnet wird, Unterfeldhaus und Hochdahl. Erkrath verfügt über einige Sehenswürdigkeiten. Zu diesen gehören das Haus Unterbach und die Villa Bayer. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen haben sich in der Vergangenheit in der Stadt angesiedelt. Sie decken die Bereiche Handel und Dienstleistungen ab und tragen zu einem großen Teil zur wirtschaftlich guten Lage der Stadt bei.

Stellenangebote in Erkrath

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