Gehaltsvergleich

Handelsvertreter, Reisende in Nordhorn

Sie sind zuständig für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften für andere Unternehmer in deren Namen, die sie mit dem Abschluss eines Geschäftes oder einer Vermittlung beauftragt haben. Diese Aufgabe erledigen sie als selbstständiger Gewerbetreibende. Sowohl vom Absatzmittler und der Absatzmittlern wie auch dem Reisenden oder der Reisenden sind sie zu unterscheiden und arbeiten ausschließlich in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Der Anbieter, welche sie vertreten, ist ebenfalls selbstständiger Unternehmer. Der Handelsvertreter und die Handelsvertreterin können auch in Form einer Kapitalgesellschaft wie etwa einer GmbH auftreteten und müssen keine natürlichen Personen sein. Für natürliche Personen ist auch eine Eintragung in das Handelsregister als Handelsvertreter nicht mehr notwendig. Sie müssen auch nicht zwingend Kaufmann oder Kauffrau sein im Sinne des Handelsgesetzbuches. Der Gewerbeschein genügt, wobei es egal ist, ob es sich um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Im Wesentlichen sind der Handelsvertreter in der Gestaltung ihrer Tätigkeit frei sowie auch in der Bestimmung ihrer Arbeitszeit. Hierin liegt auch die Unterscheidung zum abhängig beschäftigten Reisenden und der Reisenden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind der Handelsvertreter und die Handelsvertreterin jedoch trotz Selbstständigkeit zur Zahlung von Beiträgen in die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet. Dieser Fall liegt vor sofern der Handelsvertreter und die Handelsvertreterin keine weiteren Personen versicherungspflichtig beschäftigt [...weiterlesen]

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Seit dem 29.01.2008 wurden unserem Gehaltsvergleich bereits 6 Gehaltsdaten für den Beruf Handelsvertreter, Reisende in Nordhorn gemeldet.

  min. € max. € Ø €
Brutto 2.708,33 3.430,00 3.233,84
Netto 1.919,63 2.044,83 1.998,93
Die Gehäter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.

Folgende Durchschnittsgehälter werden im Umkreis von 100km für den Beruf gezahlt

Ort ca. Entfernung km min. € max. € Ø € (brutto) Einträge
Marl, Westfalen 87,2 3.800,00 4.700,00 4.309,09 13
Wesel am Rhein 91,1 1.400,00 1.800,00 1.575,00 10
Hamm (Westfalen) 96,8 2.750,00 3.250,00 2.994,79 8
Drensteinfurt 83,9 4.869,57 5.739,13 5.217,39 5
Ahlen, Westfalen 92,9 4.500,00 6.000,00 4.900,00 5
Lohne (Oldenburg) 82,1 1.700,00 2.800,00 2.293,00 4
Rhede, Westfalen 71,7 4.343,46 5.419,73 4.881,59 4
Rheine 30 1.600,00 2.600,00 2.050,00 4
Emmerich am Rhein 87,8 6.017,00 6.117,00 6.083,67 3
Harsewinkel 94,1 2.925,00 3.466,67 3.213,89 3
[...]und deren Arbeitsentgelt 400 Euro monatlich nicht übersteigt. Sollte der Handelsvertreter im Wesentlichen und dauerhaft für nur einen Unternehmer arbeiten ist ebenfalls zur Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet wobei mindestens fünf Sechstel der Gesamteinnahmen des Handelsvertreters und der Handelsvertreterin von einem Arbeitgeber gezahlt werden müssen. Unter diesen Voraussetzungen trägt der Selbstständige die Bezeichnung "arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger". Per Gesetz scheidet eine so genannte Scheinselbstständigkeit aus. Die Rentenversicherungspflicht kann umgangen werden bei Handelsvertretungen in Form eigenständiger juristischer Personen zum Beispiel bei einem Mietvertrieb im Callcenter-Segment oder Vertriebsgesellschaften im Außendienst. Die einzelnen Mitarbeiter sind dann meistens ebenfalls Freiberufler im Status des Handelsvertreters und der Handelsvertreterin und für ihre Versicherungen selber verantwortlich. Existenzgründer haben die Möglichkeit sofern sie als arbeitnehmerähnliche Selbstständige eingestuft sind für die ersten drei Jahre nach der Existenzgründung von der Rentenversicherung befreit zu werden. In keinem Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung gegenüber versicherungspflichtig sind Handelsvertreter und Handelsvertreterinnen, welche nicht als arbeitnehmerähnliche Selbstständige eingestuft sind. Ihnen ist es möglich sich in allen Bereichen darunter fallen auch die gesetzliche Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft und die Arbeitslosenversicherung sich freiwillig zu versichern. [nach oben]

Infos über Nordhorn

Die Stadt Nordhorn liegt im Bundesland Niedersachsen und zählt zum Landkreis Grafschaft Bentheim. In der Vergangenheit war die Industrie der Hauptwirtschaftssektor der Stadt. Inzwischen sind vor allem die Produktion und der Dienstleistungssektor vertreten. Das Straßennetz der Stadt Nordhorn ist sehr gut ausgebaut. Vor allem mit dem PKW gelangt jeder schnell ans Ziel. Auch Busse und Bahnen fahren hier. Weiterhin gibt es einen kleinen Flugplatz, der jedoch nur für sehr kleine Maschinen ausgelegt ist. Wer in die Stadt reist, der sollte sich sowohl die Alte Weberei als auch das Stadtmuseum Povelturm und vor allem das Schifffahrtsmuseum nicht entgehen lassen. Auch die Städtische Galerie ist sehr interessant.

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Ort: Nordhorn