Gehaltsvergleich
Handelsvertreter, Reisende in Rosenheim, Oberbayern
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Seit dem 12.08.2010 wurden unserem Gehaltsvergleich bereits 2 Gehaltsdaten für den Beruf Handelsvertreter, Reisende in Rosenheim, Oberbayern gemeldet.min. € | max. € | Ø € | |
Brutto | 2.166,67 | 2.166,67 | 2.166,67 |
Netto | 1.467,30 | 1.467,30 | 1.467,30 |
Die Gehäter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Folgende Durchschnittsgehälter werden im Umkreis von 100km für den Beruf gezahlt
Ort | ca. Entfernung km | min. € | max. € | Ø € (brutto) | Einträge |
---|---|---|---|---|---|
München | 52,9 | 650,00 | 7.500,00 | 3.561,50 | 27 |
Laufen, Salzach | 60,7 | 1.600,00 | 2.100,00 | 1.963,64 | 13 |
Moosach bei Grafing bei München | 27,6 | 4.500,00 | 6.000,00 | 5.062,50 | 8 |
Kaufering | 96,7 | 3.499,17 | 5.000,00 | 4.219,72 | 6 |
Taufkirchen, Kreis München | 44,5 | 3.000,00 | 6.000,00 | 3.683,33 | 6 |
Rohrdorf, Kreis Rosenheim, Oberbayern | 6,1 | 3.600,00 | 4.400,00 | 4.100,00 | 6 |
Fridolfing | 53,6 | 2.760,62 | 3.250,00 | 2.915,31 | 4 |
Markt Schwaben | 43,2 | 3.604,76 | 3.905,16 | 3.679,86 | 4 |
Poing bei München | 42,4 | 3.008,00 | 3.850,00 | 3.486,00 | 3 |
Oberau, Loisach | 82 | 5.416,67 | 5.416,67 | 5.416,67 | 3 |
[...]und deren Arbeitsentgelt 400 Euro monatlich nicht übersteigt.
Sollte der Handelsvertreter im Wesentlichen und dauerhaft für nur einen Unternehmer arbeiten ist ebenfalls zur Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet wobei mindestens fünf Sechstel der Gesamteinnahmen des Handelsvertreters und der Handelsvertreterin von einem Arbeitgeber gezahlt werden müssen.
Unter diesen Voraussetzungen trägt der Selbstständige die Bezeichnung "arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger". Per Gesetz scheidet eine so genannte Scheinselbstständigkeit aus. Die Rentenversicherungspflicht kann umgangen werden bei Handelsvertretungen in Form eigenständiger juristischer Personen zum Beispiel bei einem Mietvertrieb im Callcenter-Segment oder Vertriebsgesellschaften im Außendienst.
Die einzelnen Mitarbeiter sind dann meistens ebenfalls Freiberufler im Status des Handelsvertreters und der Handelsvertreterin und für ihre Versicherungen selber verantwortlich.
Existenzgründer haben die Möglichkeit sofern sie als arbeitnehmerähnliche Selbstständige eingestuft sind für die ersten drei Jahre nach der Existenzgründung von der Rentenversicherung befreit zu werden.
In keinem Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung gegenüber versicherungspflichtig sind Handelsvertreter und Handelsvertreterinnen, welche nicht als arbeitnehmerähnliche Selbstständige eingestuft sind. Ihnen ist es möglich sich in allen Bereichen darunter fallen auch die gesetzliche Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft und die Arbeitslosenversicherung sich freiwillig zu versichern.
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