Gehaltsvergleich
Informatiker/in - Computer und Kommunikationstechnik in Hagen (Westfalen)
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Seit dem 27.02.2008 wurden unserem Gehaltsvergleich bereits 19 Gehaltsdaten für den Beruf Informatiker/in - Computer und Kommunikationstechnik in Hagen (Westfalen) gemeldet.min. € | max. € | Ø € | |
Brutto | 1.787,50 | 5.000,00 | 3.233,20 |
Netto | 1.040,46 | 3.023,61 | 2.010,29 |
Die Gehäter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Folgende Durchschnittsgehälter werden im Umkreis von 100km für den Beruf gezahlt
Ort | ca. Entfernung km | min. € | max. € | Ø € (brutto) | Einträge |
---|---|---|---|---|---|
Köln | 58,8 | 445,00 | 4.875,00 | 3.259,85 | 29 |
Dortmund | 18,5 | 1.516,67 | 5.362,19 | 3.639,24 | 21 |
Bonn | 73,3 | 2.512,44 | 5.416,67 | 3.692,32 | 16 |
Düsseldorf | 51 | 2.491,67 | 5.000,00 | 3.294,13 | 12 |
Essen, Ruhr | 33,2 | 1.408,33 | 4.964,92 | 3.685,59 | 8 |
Paderborn | 98,8 | 2.666,00 | 5.662,58 | 3.596,62 | 8 |
Neuss | 57,1 | 2.600,00 | 3.400,00 | 3.025,00 | 6 |
Kerpen, Rheinland | 75,9 | 5.054,83 | 5.729,75 | 5.196,03 | 6 |
Krefeld | 62,5 | 3.092,40 | 5.441,43 | 4.490,99 | 6 |
Wermelskirchen | 28,3 | 6.700,00 | 7.500,00 | 7.100,00 | 4 |
[...]eines Informatikers ist also in der Regel fast ausschließlich vor dem Computer. Den Beruf des Informatikers im Bereich Computer und Kommunikationstechniker kann man als Fortbildung erlernen, welche staatlich geprüft wird und anerkannt ist. Die wichtigsten Grundvoraussetzungen, um diesen Beruf zu erlernen, sind vor allem vorhandene Kenntnisse im Bereich Netzwerke und Datenbanken, aber auch mit Programmiersprachen sollte auskennen. Ebenso sind fundierte Englischkenntnisse von großem Vorteil und großer Bedeutung. Das Einkommen eines Informatikers hängt in der Regel von der Qualifikation des Arbeitnehmers ab und ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich hoch. Geht man einem Angestelltenverhältnis nach, so ist es in der Branche üblich, dem Arbeitnehmer zwischen 2000 und 2400 Euro pro Monat an Arbeitsgehalt zu zahlen, wobei hier Lebensalter, Berufserfahrung und Qualifikation berücksichtigt werden. Sonderzahlungen neben dem Gehalt wie zum Beispiel Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder sonstige Zulagen sind nicht Pflicht des Arbeitgebers und werden nur in vereinzelten Unternehmen gezahlt. [nach oben]
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